Bundesgelder müssen auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen

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„So erfreulich es ist, dass der Bund ab 2015 die Thüringer Kommunen durch höhere Zuschüsse um 23 Millionen Euro jährlich entlasten will, bleibt jedoch die Unsicherheit, ob diese Gelder auch tatsächlich bei den Gemeinden, Städten und Landkreisen ankommen“, so der Landtagsabgeordnete der LINKEN, Knut Korschewsky.

Die Darstellung in der gemeinsamen Presseerklärung von Frau Meißner und Frau Stauche im Freien Wort vom 23.8. (CDU: „Die Kommunen werden entlastet“) suggeriert, dass die beschlossenen finanziellen Mittel 1 zu 1 bei den Kommunen ankommen. Dem ist aber leider nicht automatisch so.

Es stimmt, dass die Bundesregierung diese Entlastung für die Kommunen – durch höhere Zuschüsse für Sozialleistungen und die Kinderbetreuung – beschlossen hat. Die bisherigen Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich in Thüringen führen aber dazu, dass höhere Zuweisungen des Bundes mit den Landeszuweisungen an die Kommunen verrechnet werden. „Dies kann für die Thüringer Kommunen zu einem Nullsummenspiel führen“, befürchtet der Linkspolitiker. Anderslautende Aussagen der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag änderten nichts an der aktuellen Gesetzeslage. „Und wenn die CDU will, dass die zusätzlichen Bundesgelder ohne Verrechnung bei den Kommunen ankommen, dann muss sie die Landesregierung zu entsprechendem Handeln veranlassen. Schöne Worte und Wünsche allein nützen da gar nichts“, betont Korschewsky.

„Die Landesregierung ist aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Entlastungen auch bei den Kommunen etwas bewirken. Gegebenenfalls muss der neu zu wählende Landtag das diesbezügliche Finanzausgleichgesetz ändern und anpassen. Es muss verhindert werden, dass die zusätzlichen Bundesgelder letztlich den Landeshaushalt, aber nicht die Kommunen entlasten“, so der LINKE Landespolitiker abschließend.