CDU-Amnesie beim Thema Straßenausbaubeiträge ist bemerkenswert

Knut Korschewsky
PresseWahlkreis

Nachdem sich die CDU-Landtagsabgeordneten Meißner und Worm zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geäußert haben, stellt der Landtagsabgeordnete Knut Korschewsky fest: „Die Amnesie der CDU beim Thema Straßenausbaubeiträge ist bemerkenswert. 27 Jahre hat diese Partei die Straßenausbaubeiträge verteidigt und eingetrieben. Und nun spricht sie sich nicht nur urplötzlich für deren Abschaffung aus sondern fordert auch zusätzlich die Rückzahlung der gezahlten Beiträge rückwirkend bis zum Jahr 1991. Das ist absolut unglaubwürdig und soll offensichtlich von eigenen Fehlleistungen der letzten Jahrzehnte ablenken.“

Dass nunmehr der Abgeordnete Worm die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gut und richtig fände, passt nicht mit dem Abstimmungsverhalten der CDU-Abgeordneten am 12. September 2019 im Landtag überein. „Dort hat die CDU dem entsprechenden Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition zur Abschaffung der Beiträge ihre Zustimmung verweigert.“, erklärt der LINKEN-Abgeordnete. Dass zudem die CDU-Abgeordneten den Stichtag 1. 1. 2019 als willkürlich bezeichnen sei an Unverfrorenheit nicht zu überbieten. Die CDU selbst forderte die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. 1.2019 in einem Eckpunktepapier. In die parlamentarische Beratung habe sie dann allerdings keinerlei konkreten Änderungsvorschlag eingebracht. Erst kurz nach der Abstimmung im Plenum erklärte dann die CDU-Fraktion im Rahmen einer Pressekonferenz, dass man nach der Wahl alle Beiträge, die seit Beginn der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Jahr 1991 gezahlt worden sind, rückerstatten wolle. „Mit dem Vorschlag zur vollständigen Rückerstattung aller jemals in Thüringen gezahlten Straßenausbaubeiträgen hat die CDU nun jede rechtliche und haushälterische Seriosität in ihrer Politik aufgegeben und setzt bewusst auf ein uneinlösbares Versprechen.“, betont Knut Korschewsky. Die Rückzahlung wäre mit Kosten für das Land in Höhe von zirka 600 Millionen Euro verbunden. Die Rückzahlung wäre nur durch eine Reduzierung der Ausgaben im Haushalt um 5,5% des Gesamthaushaltes möglich, würde also zu erheblichen Rückgängen bei Investitionen oder Ausgaben für Bildung, Sicherheit und Kommunen führen müssen. „Der Vorschlag ist aber auch praktisch nicht umsetzbar, da in der Regel die Gemeinden nach 10 Jahren die entsprechenden Akten vernichten, so dass überwiegend keine Unterlagen mehr vorhanden sind, um den möglichen Erstattungsbetrag und die Erstattungsberechtigten zu ermitteln. Deshalb bleibt von dem Vorschlag eines übrig: Er ist schlicht Wahlkampfgetöse.“, so Knut Korschewsky abschließend.