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Zu den Ausführungen der CDU-Landtagsabgeordneten Meißner zum Schutz von Neonazis vor Strafverfolgung durch den Verfassungsschutz im Freien Wort vom 16.01.2014 erklärt Knut Korschewsky, Sonneberger Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag: "Frau Meißner irrt sich gewaltig, wenn sie glauben sollte, heute könne sich so etwas nicht wiederholen."

Schon ein Blick in das von ihr gepriesene Verfassungsschutzgesetz offenbart: Zwar ist der Verfassungsschutz gehalten Informationen zu Straftaten an Polizei und Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Dies wird aber durch Paragraf 15 des Gesetzes völlig entwertet, der eine Übermittlung bei überwiegenden schutzwürdigen persönlichen oder Sicherheitsinteressen verbietet.

Da diese Einschätzung allein dem Verfassungsschutz obliegt, kann er wie eh und je Quellenschutz und Geheimhaltungsinteressen vorschützen und seine Spitzel vor Strafverfolgung abschirmen.

"Wo sich dabei der "Spielraum auf null" reduziert haben soll, wie Frau Meißner glauben machen möchte, wird wohl ihr Geheimnis bleiben." so Korschewsky weiter.

"Fakt ist, der einzige wirksame Schutz vor geheimdienstlicher Strafvereitelung, wie im Fall des waffenhortenden Nazispitzels "Tinte", ist und bleibt die Auflösung des Verfassungsschutzes und die Beendigung des V-Mann-Unwesens."