Prozess der Gemeindegebietsreform wird forciert und mit Leben erfüllt – Grünes Licht für die Bildung der Gemeinde „Föritztal“

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„Mit dem vorliegenden ersten Gemeindeneugliederungsgesetz ist dokumentiert, dass Rot-Rot-Grün den Prozess der Gemeindegebietsreform forciert und mit Leben erfüllt. Ich ermuntere auf dieser Grundlage alle Gemeinden unserer Region, die sich auf den Weg gemacht haben, neue zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, diesen konsequent fortzusetzen.“, erklärt der Landtagsabgeordnete Knut Korschewsky (DIE LINKE).

Mit dem Beschluss  des Thüringer Landtages vom 13. Dezember 2017 zu Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen unter Berücksichtigung des Urteils des ThürVerfGH vom 9. Juni 2017 seien die Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen bestimmt. Dazu gehören die Mindesteinwohnerzahl von 6.000 (bezogen auf Bevölkerungsprognose 2035), die Ausweisung als Grund-, Mittel- oder Oberzentrum und das Verbot von „Abwehrfusionen“ im Umfeld von Mittel- und Oberzentren. Kreisübergreifende Gemeindefusionen seien bereits nach geltender Rechtslage möglich und werden auch weiterhin möglich sein. Zudem können Gemeinden künftig Verwaltungsgemeinschaften verlassen, da die bisherige Zustimmungspflicht der Verwaltungsgemeinschaften mit der dem Landtag vorliegenden Änderung der Thüringer Kommunalordnung entfalle. Neugliederungsanträge, die bis 31. März 2018 gestellt werden, können mit Neuordnung zum 1. Januar 2019 rechnen.  Anträge können auch danach gestellt werden, werden aber erst später umgesetzt. Ausnahmen von den Grundsätzen des Leitbildes seien im begründeten Einzelfall möglich.  „In der letzten Legislatur wurden durch die CDU Gemeindeneugliederungen zugelassen, welche erhebliche raumordnerische Verwerfungen zur Folge hatten. Mit dem Beschluss zum Leitbild wird das nunmehr verhindert.“, betont Knut Korschewsky. Er verweist zudem auf die vorgesehene finanzielle Förderung des Gemeindeneugliederungsprozesses. Rot-Rot-Grün habe hier deutlich nachgebessert. Die Fusionsprämie werde von 100 auf 200 Euro pro Einwohner erhöht. Der Höchstbetrag steige von eine auf zwei Millionen Euro. Zudem können Gemeinden, die in den Jahren 2012 bis 2015 Haushaltsfehlbeträge hatten, Strukturbegleithilfen von bis zu vier Millionen Euro erhalten. Gemeinden, mit einer Verschuldung von über 1.400 Euro pro Einwohner, erhalten zudem eine Teilentschuldung. „Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Gemeindegebietsreform, welche zukunftsfeste kommunale Strukturen schafft, sind durch Rot-Rot-Grün gesetzt. Ich freue mich, dass die Bildung der Gemeinde ‚Föritztal‘ Bestandteil des Gesetzentwurfes ist. Das ist ein gutes Signal für unsere Region.“, sagt Knut Korschewsky abschließend.