Rechnungshofergebnis eindeutig: Verfassungswidrigkeit der Funktionszulagen und Rückzahlungspflicht
„Als politisch wie fachlich nicht nachvollziehbar“ bewerten die LINKE-Abgeordneten André Blechschmidt und Knut Korschewsky die Medienäußerungen des Landtagspräsidenten Carius, der mit Verweis auf den Rechnungshof eine Rückzahlungsverpflichtung von bisher gezahlten Funktionsvergütungen aus Fraktionskassen offensichtlich verneint. „Das Prüfergebnis des Thüringer Rechnungshofs in seinem Prüfbericht ist eindeutig formuliert. Die Zahlung von Funktionszulagen aus Fraktionsmitteln ist nach geltendem Recht unzulässig, weil sie gegen Verfassungsbestimmungen verstößt. Da die Verwendung der Fraktionsmittel insoweit zweckwidrig und verfassungswidrig ist, folgt daraus die Rückerstattungspflicht an die Landeskasse“, so die beiden LINKEN-Abgeordneten.
Mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 und dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2003 „steht fest, dass es unter Abgeordneten keine finanziellen Hierarchien geben darf, weil diese Hierarchien eine Verletzung der Verfassungsprinzipien Freiheit und Gleichheit des Mandats sind, die Zahlungen also verfassungswidrig sind“, so LINKE-Abgeordneter Korschewsky. Damit sei die Rechtslage klar und es braucht keine zusätzliche Prüfung durch Experten. Vielmehr hätten die Konsequenzen aus den Urteilen schon längst gezogen werden müssen, betonen die beiden LINKE-Abgeordneten.
Es ist daher nach Ansicht der LINKE-Fraktion dringend geboten, diese bisherige Praxis – die die PDS- bzw. LINKE-Fraktion zu keiner Zeit praktiziert hat – abzustellen und den bisher begangenen Verfassungsbruch durch Rückforderung der zweckentfremdeten Gelder von den betreffenden Fraktionen zu korrigieren. Um für die Zukunft dem Missbrauch vorzubauen, wird in diesem Februar-Plenum ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beraten, der ein ausdrückliches Verbot solcher Zahlungen in das Abgeordnetengesetz aufnimmt.