Anregungen zum neuen Rettungsdienstgesetz in Thüringen

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LINKE THLWahlkreis

Aufgrund des Notfallsanitätergestzes durch den Bund aus dem Jahre 2012 mit seinen nachfolgenden Novellierungen, ist auch in Thüringen ein neues Rettungsdienstgesetz nötig. Zu einem regen Gedankenaustausch kam es am Montag zwischen Andreas Flemming, Prokurist und Verantwortlicher bei Regiomed für das Rettungswesen in der Region, dem Landtagsabgeordneten Knut Korschewsky (DIE LINKE) sowie dem Kreistagsmitglied und Vertreterin im Rettungsdienstzweckverband Südthüringen, Astrid Nerlich (DIE LINKE).

Aufgrund des Notfallsanitätergestzes durch den Bund aus dem Jahre 2012 mit seinen nachfolgenden Novellierungen, ist auch in Thüringen ein neues Rettungsdienstgesetz nötig. Zu einem regen Gedankenaustausch kam es am Montag zwischen Andreas Flemming, Prokurist und Verantwortlicher bei Regiomed für das Rettungswesen in der Region, dem Landtagsabgeordneten Knut Korschewsky (DIE LINKE) sowie dem Kreistagsmitglied und Vertreterin im Rettungsdienstzweckverband Südthüringen, Astrid Nerlich (DIE LINKE).

Andreas Flemming erläuterte die gängigen Ausbildungsberufe im Rettungswesen und die damit verbundenen derzeitigen Probleme. So gibt es den Rettungssanitäter. Die Ausbildung bzw. der Lehrgang beträgt 3 Monate. Neben Notfalleinsätzen führen sie Krankentransporte und Patientenfahrdienste durch. Als verantwortliche Beifahrer/innen betreuen sie die Patienten unterwegs. Nach dem Einsatz säubern und desinfizieren sie die Fahrzeuge und das Rettungsmaterial und stellen die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge sicher.

Rettungsassistenten, die Ausbildung betrug bisher 2 Jahre,  führen als Helfer des Arztes am Notfallort lebensrettende Maßnahmen bis zur Übernahme der Behandlung durch einen Arzt durch, stellen die Transportfähigkeit der Patienten her und halten die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus aufrecht. Sie sollen aber auch kranke, verletzte und hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, sachgerecht betreuen können.

Durch das Notfallsanitätergesetz wird die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten durch die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt.
Die Ausbildung Notfallsanitäter*in ist also eine vollwertige Berufsausbildung und nunmehr die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Die Ausbildung findet nicht nur in speziellen Berufsfachschulen statt, sondern beinhaltet auch die praktische Ausbildung im Rettungsdienst und in verschiedenen Abteilungen des Krankenhauses. Notfallsanitäter übernehmen also die Aufgaben der Rettungsassistenten.

Rettungsassistenten haben eine Übergangsfrist bis Ende 2023, welche der Bund nach einer Verlängerung um ein weiteres Jahr, nun vorsieht.
So ist es auch im Gesetzentwurf für Thüringen zu lesen. Doch daraus ergeben sich einige Probleme. Da eine einfache Zusatzausbildung  laut Notfallsanitätergesetz vom Rettungsassistent zum Notfallsanitäter praktisch fast unmöglich ist, müssten die Rettungsassistenten noch einmal  für lange Zeit die Schulbank drücken. Für viele Ältere ist dies natürlich keine Lösung.
Andererseits dürfen sie nach Ende der Übergangsfrist nicht mehr auf entsprechende Rettungsmittel eingesetzt werden. Dies käme einem Berufsverbot gleich.
In Thüringen stehen außerdem auch nur 60 Ausbildungsplätze zum Notfallsanitäter pro Jahr zur Verfügung, was natürlich niemals auf die Schnelle ausreicht.

„ Es macht aus meiner Sicht, auch aufgrund der noch fehlenden Notfallsanitäter mit abgeschlossener Berufsausbildung, nur eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung über das Jahr 2023 hinaus, Sinn. Diese Verlängerung sollte natürlich für den Einsatz auf allen Rettungsmitteln gelten.  Im Notfbedarf sollte auch eine Einzelfallerlaubnis durch den Notarzt gesetzlich verankert werden. Weiterhin muss die finanzielle Absicherung der Rettungsassistenten, wenn diese dann andere Aufgaben übernehmen müssen, dringend geklärt werden“, so Flemming.

Korschewsky bedankte sich für die tiefgründigen Ausführungen. „ Ich habe die Probleme erkannt und werde diese an die entsprechenden Stellen weitergeben. Wir brauchen eine sinnvolle und soziale Lösung im neuen Gesetz“, so Korschewsky abschließend.