Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes

Knut Korschewsky
RedenKnut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5567

Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5567

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, ich möchte ihnen nicht vorenthalten, dass sich beim Thema „Thüringer Spielhallengesetz“ im letzten und vorletzten Wirtschaftsausschuss aus meiner Sicht durchaus denkwürdige Szenen abgespielt haben. CDU-Fraktion und FDP-Gruppe haben aus meiner Sicht ein Verständnis von Wirtschaftspolitik offenbart, dass den Thüringerinnen zu denken geben sollte. Ich möchte das deshalb noch mal chronologisch aufführen.

Bereits im April 2022 haben wir uns im Ausschuss mit dem Thema befasst und über die Zertifizierung von Thüringer Spielhallen diskutiert. Dabei ging es um die Veränderung zu § 3 – Anforderungen an Spielhallen und ähnliche Unternehmen – und § 12 – Verordnungsermächtigung. Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass es hierzu Probleme mit der Akkreditierungsstelle gäbe und es sich intensiv mit der Verordnung auseinandersetzen würde. Der TOP ist damals im Ausschuss beendet worden. Im Juni 2022 – so wie Kollege Kemmerich hier dargestellt hat – erreichte uns dann der Gesetzentwurf der FDP-Gruppe, in dem konkret § 3 und § 12 geändert werden sollten. O-Ton der Begründung: Es sei bei den Zertifizierungsstellen ein Bürokratiemonster geschaffen worden, welches für die Glücksspielunternehmen so nicht mehr umzusetzen sei, und in der Folge müssten Betriebe geschlossen werden. Hört, Hört!

 

In der Sitzung am 10. Juni 2022 haben wir uns diesbezüglich zu der Anhörung verständigt. Kollege Kemmerich hatte vorgeschlagen, die Anhörungsfrist möglichst kurz zu halten, um die Auswertung noch vor der Sommerpause zu gewährleisten. Nun wissen wir alle, die hier im Parlament sind, dass es kaum möglich ist, innerhalb von zehn Tagen überhaupt eine sinnvolle Anhörung durchzuführen, also ein ernstzunehmendes Anhörungsverfahren. Dafür sind wir aber verantwortlich, dass auch Anhörungsverfahren verantwortlich durchgeführt werden und die bestehenden Fragen beantwortet werden können. Bereits hier kann man davon ausgehen, dass die FDP-Gruppe und die CDU-Fraktion – ich möchte festhalten, ich persönlich hatte das Gefühl– gar nicht an einem seriösen Vorgehen interessiert waren, sondern ihre eigenen Positionen möglichst schnell durchdrücken wollten, um den Spielhallen so viel Freiraum wie möglich einzuräumen – ohne Rücksicht auf Verluste und besonders nicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Letztlich konnte der verabredete Zeitraum der Anhörung im nächsten Ausschuss verlängert werden, weil die Duldungsklausel bis zum Frühjahr 2023 – konkret bis zum 30.04. – verlängert wird, weil die Verlängerung so wichtig war und somit keine Dringlichkeit mehr bestand, das kurzfristig durchzudrücken. So weit, so gut.

 

Zur Auswertung der Zuschriften hatten damit alle Mitglieder des Ausschusses ausreichend Zeit. Die Thüringer Landesstelle für Suchtfragen hat als Anzuhörende beide vorgeschlagene Änderungswünsche der Gruppe der FDP mit Blick auf den Spielerinnenschutz abgelehnt. Erstens: Mit der Streichung aus § 3 wird der Handlungsspielraum der Kommunen so weit eingeschränkt, dass sie jeder Spielhalle, welche eine Zertifizierung vorweisen kann, eine Ausnahme vom Abstandsgebot von 500 Metern gewähren muss, ohne den Einzelfall zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass kleine Spielhallen zugunsten von Mehrfachkonzessionen weichen müssen, die Sie, liebe FDP-Gruppe, wahrscheinlich retten wollten.

 

Und zweitens: Mit der beabsichtigten Aufhebung des § 12 wird die geplante Spielhallenverordnung nicht in Kraft treten. Diese soll jedoch die aus Verwaltungssicht nötigen Rahmenbedingungen für die Zertifizierung von Spielhallen in Thüringen definieren. Mit der Aufhebung des Paragrafen würde es keine eindeutigen Rahmenbedingungen geben und der Spielerinnenschutz in den zertifizierten Spielhallen zur Farce verkommen. Darüber hinaus würde eine Zertifizierung zu einem Freifahrtschein für Großspielhallen gemacht und kleine, nicht zertifizierte Spielhallen hätten im Frühjahr schließen müssen. So weit zur Zuschrift der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen.

 

Wenn Sie die Zuschriften vernünftig gelesen hätten, wäre es am 7. Dezember im Wirtschaftsausschuss nicht zu solchen – ich sage jetzt wirklich – denkwürdigen Diskussionen gekommen, denn aus meiner Sicht waren Sie wirklich schlecht vorbereitet und über den Sachverhalt scheinbar gar nicht informiert. Dann hat Ihnen glücklicherweise ein Mitarbeiter aus dem TMWWDG noch einmal erklärt: Würde also die Verordnungsermächtigung gestrichen – das wurde Ihnen übrigens im letzten Ausschuss noch einmal erklärt –, könne die Verordnung nicht mehr geändert werden, dann wären ab dem 1. Mai 2023 nicht genehmigte Spielhallen illegal und müssten geschlossen werden.

Spielhallen und ihre Anliegen sind wahrscheinlich aber nun wirklich nicht unser Steckenpferd. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie Spielhallen schützen wollen. Das wird aber mit diesem Gesetzentwurf nicht der Fall sein. Ich hätte mir beileibe niemals vorstellen können, dass ich als Linker hier an diesem Pult einmal dafür streiten würde, dass Spielhallen weiter geöffnet bleiben können, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Aber wir sind faktisch gezwungen. Denn wenn dieser Gesetzentwurf beschlossen werden würde, dann würde Folgendes passieren: Dass die Spielhallen mit dem 1. Mai, die keine Zertifizierung haben, die nicht durchzertifiziert sind, entweder schließen müssten oder Sie würden sie in die Illegalität treiben, wenn sie weiterbetrieben werden. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es wurde Ihnen – Sie haben im vergangenen Ausschuss im Januar das Thema extra noch einmal aufgerufen – noch einmal vom Wirtschaftsministerium deutlich gesagt, dass genau dieser Konsequenz folgen wird, dass die Spielhallen, die nicht zertifiziert sind – und Sie können bis dahin nicht zertifiziert sein, weil es derzeit diese Zertifizierungsstelle noch gar nicht gibt, weil der Bund da in der Pflicht ist, das zu erbringen –, dann schließen müssen oder illegal sind. Das ist doch nun mal nicht im Interesse aller – und das vonseiten der FDP –, die Arbeitsplätze sichern wollen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach mehrmaligen Reden darüber, nach mehrmaligen Hinweisen des Wirtschaftsministeriums ist es für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass die Gruppe der FDP nicht wenigstens diesen Gesetzentwurf am heutigen Tage geschoben hätte. Es wäre nichts passiert. Auch das ist die Aussage des Wirtschaftsministeriums: An den derzeitigen Bedingungen würde sich überhaupt nichts ändern. Das Ministerium hätte die Möglichkeit, die Verordnungsermächtigung weiterzuführen, sodass möglicherweise, wie es in anderen Bundesländern gemacht wird, diese Verordnungsermächtigung bis zum 31.12. verlängert werden könnte. Wird dieser Gesetzentwurf beschlossen, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr und damit ist einem Teil der Spielhallen die Konzession faktisch durch Sie entzogen worden. Ich hoffe, dass das nicht passiert. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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