Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-Lobby-Regelungen in Thüringen

Knut Korschewsky
RedenKnut Korschewsky

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/2911

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/2911

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst zu Beginn dieser Aktuellen Stunde den Kollegen Scherer, ehemaliges Mitglied der CDU-Fraktion, mit einigen Zitaten aus der 103. Sitzung der 6. Wahlperiode vom 13.12.2017, als wir uns zum beteiligten Transparenzdokumentationsgesetz verständigt und die Diskussion geführt haben, wiedergeben. Dort sprach Kollege Scherer unter anderem von „[blankem] Aktionismus“, „Bürokratie und staatlicher Kontrolle unter dem Mäntelchen angeblicher Bürgernähe“ und „Lobbyismus-Popanz“.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit einigen Wochen wird nun aber dieser sogenannte Lobbyismus-Popanz von allen möglichen Menschen im Land, im Bund, in den Kommunen diskutiert. Warum ist das so? Nur zwei Beispiele hier aufgezählt: Als Erstes der Fall des CDU-Bundestagsabgeordneten Hauptmann, wo mittlerweile die Staatsanwaltschaft 1 Million Euro eingefroren hat, als Zweites Sauter und Nüßlein aus der CSU in Bayern mit 11,5 Millionen Euro – und ich sage hier an dieser Stelle ganz bewusst – Schmiergeldern, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Schon in der 5. Wahlperiode des Thüringer Landtags hatte die Linke-Fraktion einen Entwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz eingebracht, darin verankert auch Transparenzregister verschiedener Bereiche. Die CDU mokierte sich darüber, so etwas brauche man in Thüringen nicht. Bei diesem Gesetzentwurf seien doch Hysteriker und Schwarzmaler am Werk. In der 6. Legislaturperiode dann ein entscheidender Fortschritt: Die rot-rot-grüne Landtagsmehrheit schaffte mit Beschluss vom 31.01.2019 das neue Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – zugegeben ein Bandwurmtitel, aber auch daran kann man sicherlich etwas ändern. Im Gesetz steckt ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Transparenz, der sogenannte legislative Fußabdruck. Das heißt, es wird öffentlich zugänglich dokumentiert, welche Akteure, vor allem außerparlamentarische, auf die Erarbeitung eines Gesetzes mit welchen Aktivitäten und Inhalten Einfluss nehmen. Die CDU hielt die Regelungen für überflüssig und stimmte bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs – und ich verweise noch einmal auf die Äußerung vom Kollegen Scherer – dagegen so wie auch die AfD.

 

Am 11. März 2021 stellte die lobbykritische Organisation Transparency ein Bundesländerranking in Sachen Lobbyregister vor. Thüringen belegt trotz aller Unkenrufe aus den genannten Fraktionen in der Gesamtwertung mit seinen Landesregelungen den ersten Platz im Bundesvergleich vor allem dank seiner sehr guten Regelungen zum legislativen Fußabdruck.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Nun sage noch einer, dieses Gesetz wäre nicht notwendig gewesen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Allerdings zeigt das Ranking auch, in Sachen Lobbyregister gibt es in Thüringen bei den gesetzlichen Transparenzregelungen noch Verbesserungsbedarf. Deshalb will die Linke-Fraktion zusammen mit den rot-rot-grünen Partnerfraktionen das Beteiligtendokumentationsgesetz nun endlich um einen zusätzlichen Teil für ein Lobbyregister ergänzen.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dieses neue Register soll die Lobbyaktivitäten im Vorfeld und außerhalb von konkreten Gesetzgebungsverfahren erfassen, also die bestehenden Beteiligungsdokumentationen faktisch erweitern. Es sollen sowohl Lobbyaktivitäten im Bereich des Landtags, das heißt auch bei Fraktionen und Abgeordneten, sowie im Bereich von Regierung und Verwaltung erfasst werden. Es sollen konkrete Aktivitäten und Daten zu deren Akteuren öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Hätte es solch konsequente Dokumentation schon im Bundestag gegeben, wären die Vorkommnisse, die nun zur aktuellen Diskussion geführt haben, schon gar nicht erst ins Dunkelfeld geraten oder aber schlicht nicht passiert, denn solch ein konsequentes Lobbyregister erfüllt auch eine wichtige Warn- und Präventionsfunktion. Es bleibt zu hoffen, dass mittlerweile zumindest die CDU in Sachen Lobbykontrolle gerade auch durch gesetzliche Regelungen die Bedeutung und Wichtigkeit des Themas erkannt hat, anders als noch in der 5. und 6. Wahlperiode – und da reicht eben nicht mal ein Ehrenkodex aus – sich nun für ein solches Gesetz offen zeigt.

Um die Transparenzregelungen in Thüringen wirklich rund zu bekommen, müssen aber auch noch Offenlegungsregeln zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften im Thüringer Abgeordnetengesetz geschärft werden, das bedeutet vor allem weg vom Stufenmodell auch in Thüringen hin zur Offenlegung auf Euro und Cent.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wenn es um ungute Lobbyverbandelungen geht, muss auch das Problem der Spenden an Abgeordnete in den Blick genommen werden und auch, was in anderen Ländern schon geschieht, die Offenlegung von Firmenbeteiligungen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich bin mal gespannt, wie die Diskussion dazu in den nächsten Wochen erfolgt. Wir als Fraktion Die Linke wollen jedenfalls noch in dieser Legislaturperiode mit unseren Partnerfraktionen klare Lobbyregelungen schaffen, also genügend Baustellen, die wir auch absolvieren sollten. Vielen Dank.

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