Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes

Knut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/678

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/678

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und natürlich liebe Sportlerinnen und Sportler, die am Livestream schauen, und natürlich auch die Sportlerinnen und Sportler heute hier im Rund! Zunächst muss ich auf einige Dinge von Herrn Thrum antworten. Herr Thrum, was Sie hier abgeleistet haben – ich sage das jetzt im sportlichen Sinn –, bei dem, was Sie jetzt hier gebracht haben, würden Sie noch nicht einmal über die Qualifikation in einer Sportart hinauskommen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Sie haben sich nicht im Wesentlichen auf den Gesetzentwurf bezogen, sondern haben über Dinge geredet, die heute überhaupt nicht zur Debatte stehen und über viele Dinge, die in Ausschusssitzungen beredet worden sind. Ich greife eines heraus: Wie kommen wir auf 5 Millionen Euro, die zur Kompensation zur Verfügung gestellt werden sollen? Hätten Sie sich mit der 6. Legislaturperiode beschäftigt, hätten Sie gewusst, dass das Landesamt für Statistik die Gelder, die dafür von den Kommunen gebraucht werden, zusammenfasst. Das haben Sie nicht gemacht. Das hätten Sie auch jetzt machen können.

 

Sie sprechen Sportstättenförderungen an, aber wissen selber wahrscheinlich nicht, dass das Land Thüringen jedes Jahr eine Sportstättenförderung durchführt, die man beantragen muss. Ich weiß nicht, ob es aus Ihrem Kreis heraus Beantragungen gibt. Ich bin seit zehn Jahren in dieser Kommission der Sportstättenförderung und bin mir nicht bewusst, dass Ihr Schwimmbad daheim mal eine Rolle gespielt hat.

 

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wir stehen drin!)

 

Tut mir leid, das sind alles Dinge, die hier auch klargestellt werden müssen.

Ich will Ihnen noch mal eines sagen: Wenn hier davon gesprochen wird, dass – und da muss ich leider auch in die Richtung der CDU-Fraktion gucken, ich sage bewusst leider – das Beispiel, dass wir es geschafft haben, den Sportvereinen die Sportanlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, dass das von allen geschätzt und gewürdigt wird, wieder zurückgedreht werden soll, also es tut mir ganz herzlich leid, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit etwas geschaffen für die ehrenamtlichen Sportvereine, damit sie ihren Sport auch durchführen können und nicht zusätzliche Kosten aufbringen müssen, die sowieso schon hoch genug sind, wenn man gerade in die Nachwuchsbereiche geht, wie die Kinder ausgestattet und gefahren werden müssen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Diese finanziellen Mittel, die früher in die andere Richtung gebracht werden mussten, können jetzt dafür genutzt werden. Ich glaube, das ist ein Erfolg. Den sollten wir nicht kleinreden.

 

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dieser heute abschließenden Beratung bin ich mir persönlich sicher, dass wir nun mit dem Thüringer Sportfördergesetz ein Gesetz verabschieden werden, welches die aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten des Sports aufgreift, moderne Ansätze verfolgt und vor allem den Vereinen und ehrenamtlich tätigen Sportlerinnen und Sportlern beste Bedingungen zur Ausübung ihres jeweiligen Sports bietet. Ich bin mir eigentlich sicher, dass wir dieses Sportfördergesetz in dieser Legislaturperiode – und ich hoffe auch in einer weiteren Legislaturperiode – nicht noch mal anfassen müssen.

 

Ich habe gesagt, ich bin mir ziemlich sicher. Ich glaube, die Anregungen, die durch die CDU-Fraktion aus der schriftlichen Anhörung aufgenommen wurden – ich will das jetzt nicht wiederholen, was die Kolleginnen und Kollegen hier alles schon inhaltlich gesagt haben –, sind noch mal richtige Anregungen gewesen. Deshalb haben wir dem auch sofort zugestimmt und gesagt: Ja, wir müssen für die Kommunen klare rechtliche Regelungen schaffen, damit der Sport und vor allen Dingen der Schulsport auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage durchgeführt werden kann, dass Verträge geschlossen werden können und das Landesverwaltungsamt dort keine Einspruchsmöglichkeiten mehr aufkommen lassen kann.

 

Das wird alles jetzt geregelt. Wir haben die Fragen für den Nachwuchsleistungssport und viele andere Dinge auch im Sportfördergesetz geregelt. Da will ich vielleicht auch noch mal eine Nebenbemerkung machen. Wenn wir über die Novellierung des Sportfördergesetzes sprechen, reden wir immer nur über den § 15. Ich glaube, wir haben mit der Novellierung des Sportfördergesetzes als solches in der Urfassung viele andere Dinge auch angefasst, auch auf Anregung der CDU-Fraktion, das will ich hier durchaus einmal sagen, nämlich die Frage des Kindesschutzes sowie Kampf gegen Doping. Wir haben die Frage verpflichtend aufgenommen, dass Kommunen und Landkreise Pläne aufstellen müssen für die Entwicklung der Sportanlagen. Verpflichtend – das gibt es nirgendwo. Ich finde, das sind gute Voraussetzungen für die Durchführung des Sports, aber wir reden immer nur über diesen § 15 und hier im Wesentlichen darüber: „stellen wir in der Regel kostenfrei zur Verfügung“ oder „stellen wir generell kostenfrei zur Verfügung“. Und wir haben uns für dieses generelle kostenfreie entschieden und ich glaube, das ist auch richtig.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich möchte zu der Frage „Rechtsverordnung“ noch etwas sagen. Ja, es ist richtig und wichtig, dass wir jetzt schnellstens die Rechtsverordnungen – ich will es mal bewusst so sagen –, weil, das werden sicherlich mehrere werden, bekommen,

 

(Beifall CDU)

 

die vor allen Dingen im § 15 wieder münden, nämlich um die Verteilung der finanziellen Mittel. Ich weiß, dass es dazu Gespräche auch mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag gegeben hat. Ich bin mir aber sicher, dass das dafür zuständige Ministerium das jetzt nach Abschluss der heutigen Debatte schnell auf den Weg bringen wird. Weil ich glaube, es ist durchaus nachvollziehbar, dass man heute darauf gewartet hat, dass dieser Abschluss noch einmal kommt. Ich hoffe, dass die Rechtsversordnungen schnell auf diesen Weg gebracht werden, damit dann die endgültigen Umsetzungsmöglichkeiten auch da sind. Soweit wie mir bekannt ist, gibt es auch schon Kommunen bzw. kreisfreie Städte, die sogar hier auch schon etwas an finanziellen Mitteln angemeldet haben.

 

Eine letzte Anmerkung sei mir noch gestattet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Etwas abweichend vom Sportfördergesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn es mittelfristig einen durchgehend fachlich abgesicherten Sportunterricht geben würde, in allen Schularten. Und ich würde mich vor allen Dingen auch sehr freuen, wenn es auf vertraglicher Grundlage, die wir heute schaffen, endlich auch möglich ist, dass wir in Thüringen eine dritte Schulsportstunde pro Woche haben werden. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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