Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürASchKiG) 1/2

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2602

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2602

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, erst mal ein herzliches „Guten Morgen“ auch von meiner Seite.

 

Wir alle wissen um die schwierige Situation gerade in der Notbetreuung. Wir wissen auch um die Zahlen, wie die Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Aber wir wissen eben auch um die Verantwortung gegenüber den Eltern für diejenigen, die die Notbetreuung derzeit nicht Anspruch nehmen.

 

Gestern Nachmittag haben der Stadtelternbeirat Gera und die Landeselternvertretung der Kindergärten an die Vorsitzende des Petitionsausschusses Kollegin Müller und mich als Bildungsausschussvorsitzender mehr als 700 Unterschriften übergeben, die das Anliegen unterstützen, den Eltern die Kindergartengebühren zu erlassen, die ihre Kinder nicht mehr als fünf Tage im Monat in die Notbetreuung geben. Diesem Anliegen folgt der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2602 zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Darin wird geregelt, dass das Land die Gebühren derjenigen Kinder in den Kindergärten und Krippen vom 01.01.2021 bis längstens 30. April übernimmt, die nicht länger als 5 Tage im Monat in der Notbetreuung waren. Dies gilt für Einrichtungen, die angeordnet mindestens 15 Tage im Monat in der Notbetreuung sind. Weiterhin werden analog die Hortgebühren für die Eltern übernommen, sowohl bei den staatlichen als auch bei den freien Schulträgern.

Wir wissen, dass viele Kommunen und freie Träger bereits derzeit eine Übernahme der Gebühren in beiden Bereichen – auch in Erwartung einer Landesregelung wie im Frühjahr 2020 und des Vorschlags des Thüringer Landeskabinetts vom 5. Januar 2021 – ihren Eltern avisiert haben. Mit der zügigen Vorlage in der ersten Sitzung des Landtages im neuen Jahr durch Rot-Rot-Grün nehmen wir uns der Anforderung an uns an und werden durch eine zügige Beratung Rechtssicherheit für Eltern, Kommunen und freie Träger herstellen. Den weiteren Beratungen wünsche ich ausdrücklich im Sinne der Eltern viel Erfolg. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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