Koalitionsvertrag

2. Wirtschaft und Arbeit

Thüringen ist heute ein innovativer, moderner und zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort.

Grundlagen zukünftigen Erfolgs sind eine vielfältige Unternehmenslandschaft mit einer breiten Wertschöpfungskette in Form eines starken, innovativen und selbstbestimmten Mittelstandes, eines robusten Handwerks, einer leistungsfähigen Sozialwirtschaft und einer wettbewerbsfähigen Industrie. In der Stärkung von Mitbestimmung, Sozialpartnerschaft und verantwortlichem Unternehmertum sehen wir einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft.

Die Koalition will in Thüringen Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit noch stärker aufeinander abstimmen. Gute Rahmenbedingungen für die nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, eine Kultur der Anerkennung von Selbstständigkeit und Verantwortungsübernahme, die Reduzierung von unnötigem bürokratischen Aufwand bei den Unternehmen sowie die Stärkung des Wissenstransfers, sind Ziele der künftigen Wirtschaftspolitik.

Dabei streben wir an, das Vertrauen zwischen der Landeregierung sowie den öffentlichen Verwaltungen und der Wirtschaft zu stärken. Ziel ist, gesetzliche Vorgaben in Art und Umfang so zu gestalten, dass sie unternehmerische Initiativen befördern und dabei gleichzeitig den Bedürfnissen der Beschäftigten nach Arbeitsplatzsicherheit sowie den Anforderungen des Verbraucher- und Umweltschutzes Rechnung tragen. Dazu gehört auch die Erarbeitung einer wirtschafts- und strukturpolitischen Strategie für alle Regionen Thüringens.

Die Wirtschaftspolitik der Koalition ist dialogorientiert. Durch das Miteinander von Politik, Unternehmen, Arbeitnehmern, Verbänden, Gewerkschaften, Kammern, Netzwerken, Clustern, Wissenschaft und weiteren regionalen Akteuren werden neue Impulse gesetzt.

Gute Löhne und in der Folge steigende Binnennachfrage, Investitionen in Bildung und Ausbildung, Forschung und Infrastrukturen sowie eine bessere Finanzausstattung für Städte und Gemeinden sind zentrale Triebkräfte für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Die zukünftige Ausrichtung der Wirtschaftspolitik basiert auf einer Vierfachstrategie aus:

  • der Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und kleiner und mittlerer Unternehmen zur Gestaltung des sozial-ökologischen Modernisierungsprozesses insbesondere unter dem Blickwinkel demografischer Herausforderungen,
  • der Förderung der Potenziale der vielfältigen Thüringer Wirtschaft unter stärkerer Einbindung der Kreativwirtschaft,
  • der Stärkung der Innovationskraft der Thüringer Wirtschaft durch Forschung, Entwicklung und Technologieförderung,
  • der Ausrichtung an einem Konzept einer nachhaltigen Außenwirtschaftsstrategie.
  • 2.1 Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe sowie kleiner und mittlerer Unternehmen zur Gestaltung der sozial-ökologischen Modernisierung

     

    Die regionale Verankerung der Thüringer Wirtschaft hat sich auch in der Weltwirtschaftskrise bewährt und die Stabilität des Thüringer Arbeitsmarktes gesichert. Die Garanten hierfür waren vor allem die kleinen und mittlere Unternehmen (KMU). Sie gilt es auch in Zukunft besonders zu unterstützen, Förderungen sind an ihren Bedürfnissen auszurichten. Kleine und mittlere Unternehmen stehen dabei auch vor besonderen Herausforderungen. Für sie ist die anstehende demografische und sozial-ökologische Modernisierung Aufgabe und Chance zugleich.

    Die Koalition will Unternehmenswachstum fördern und dabei die Herausbildung eines „starken Mittelstandes“ unterstützen. Dazu gehören die Stärkung von Managementkapazitäten sowie der Ausbau der Finanzierungs- und Förderangebote der Thüringer Aufbaubank, auch für eine Ausweitung des Tätigkeitsbereiches hier ansässiger Unternehmen über die Grenzen des Freistaats hinaus.

    Es ist Aufgabe der Landespolitik, diese Unternehmen aktiv in diesem Prozess zu begleiten. Auch dabei können regionale Kreisläufe eine besondere Bedeutung erlangen, sofern es gelingt eine Verknüpfung regional erzeugter Güter mit stabilen Absatzstrukturen vor Ort und Kriterien Guter Arbeit zu verbinden. Entsprechende Modellprojekte und dauerhafte Vereinbarungen wollen wir unterstützen.

    In Ergänzung zu den etablierten Förderinstrumenten für exportorientierte Unternehmen wollen wir auch innovative Konzepte für regionale Absatzstrategien unterstützen, speziell auf den Gebieten der Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung und bei neuen Dienstleistungen. Dazu wollen wir gemeinsam mit den Kammern ein Förderprogramm entwickeln, das die Bereiche Marketing, Kooperation und Startfinanzierung einschließt.

  • 2.2 Stärkung der Vielfalt der Wirtschaft

     

    Die Entwicklung der Thüringer Wirtschaft wird in den kommenden Jahren vor allem durch die landestypischen Wachstumspotenziale, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, bestimmt werden.

    Neben den Wachstumsimpulsen aus den Sektoren des verarbeitenden Gewerbes und der Industrie wird sich auch die Entwicklung hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft in den nächsten Jahren fortsetzen. Thüringen ist mit seiner zentralen Lage, der gut ausgebauten Infrastruktur und den vielen Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der industrie- und personennahen Dienstleistungen gut aufgestellt, um von dieser Entwicklung zu profitieren.

    Die Koalition begreift den demografischen Wandel vor allem als Chance. Gerade von einer leistungsstarken Sozialwirtschaft können in den kommenden Jahren starke Wachstumsimpulse für die Thüringer Wirtschaft ausgehen.

  • 2.3 Das Handwerk als nachhaltige Wirtschaftskraft

     

    Das Handwerk ist eine zentrale Stütze der Thüringer Wirtschaft und von hoher beschäftigungspolitischer Bedeutung. Gerade im Bereich der energetischen Gebäudesanierung, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem altersgerechten barrierefreien Umbau von Gebäuden liegen in den nächsten Jahren große Wachstumspotenziale.

    Darüber hinaus leistet das Handwerk durch hohe regionale Wertschöpfung und bei der Bewältigung der Energiewende einen erheblichen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Thüringer Wirtschaft. Daher will die Koalition das Handwerk auch in Zukunft weiter stärken.

    Wir werden die duale Ausbildung weiter unterstützen und zusätzliche Möglichkeiten ihrer Förderung suchen (z. B. durch Evaluation des Meisterbonus). Auch kommt der Unterstützung der oftmals kleinen Betriebe bei der Fachkräftesicherung, dem Generationenwechsel und der Implementierung von Innovationen aus Forschung und Entwicklung eine große Bedeutung zu. Ein Hauptaugenmerk gilt dabei der Umsetzung der Schlussfolgerungen aus der Potenzialanalyse „Handwerk“.

  • 2.4 Den Dienstleistungssektor weiterentwickeln

     

    Der Dienstleistungssektor ist für die Wirtschaftsstruktur in Thüringen von besonderer Relevanz. Dabei hat die Sozialwirtschaft eine hohe arbeitsmarktpolitische Bedeutung.

    Die Koalition wird für eine Verbesserung der tariflichen Entlohnung in diesem Wirtschaftsbereich eintreten und ihn in seiner Eigenständigkeit adäquat unterstützen.

    Gemeinnützigkeit soll kein Ausschlusskriterium für Förderung darstellen. Weitere Fördermöglichkeiten im Gemeinnützigkeitsbereich wollen wir prüfen.

  • 2.5 Industrie bei Modernisierung unterstützen

     

    Thüringen ist ein Industriestandort. Die Industrie als Motor für Wachstum und Beschäftigung sowie nachhaltige Entwicklung soll gestärkt und bei ihrer Modernisierung unterstützt werden.

    Die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommenen Veränderungen in der Cluster-Entwicklung sollen konsequent fortgesetzt, qualitätsorientiert weiterentwickelt und auf Erfolg sowie Anpassungsmaßnahmen überprüft werden.

    Die Zukunftsfelder der Energie- und Umwelttechnik wollen wir in besonderem Maße stärken.

  • 2.6 Kreativwirtschaft

     

    Wichtig ist, die Potenziale zu einer noch engeren Verzahnung von Kreativwirtschaft, produzierendem Gewerbe und Industrie zu nutzen. Die Kreativwirtschaft kann Katalysator für mehr Innovation und nachhaltiges Wachstum sein. Es ist sinnvoll, die bisherigen Instrumente ihrer Förderung auf Effizienz zu prüfen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

    Dabei bieten vor allem moderne Produktionsverfahren, intelligente Produktionssysteme und deren Verbindung mit der Kreativbranche einen „Thüringer Ansatz“ der Industrie 4.0. So stärkt die Kreativwirtschaft nicht nur die Thüringer Industrie, sondern soll gleichzeitig als Magnet für junge und talentierte Fachkräfte fungieren. Deshalb wollen wir durch gezielte Initiativen und Vernetzung mit dem verarbeitenden Gewerbe und der Industrie die Kreativwirtschaft als Querschnittsbranche stärker fördern.

  • 2.7 Forschungs- und Technologieförderung – Innovationskraft stärken

     

    Die Innovationspolitik wird angesichts der tendenziell abnehmenden Fördermöglichkeiten des Landes zu einem besonderen Schwerpunkt des wirtschaftspolitischen Handelns der Koalition.

    Wir werden einen intensiven Dialog über die Zukunft der Innovationspolitik auf den Weg bringen und dabei neben den ökonomischen Perspektiven auch die Dimensionen des Umweltschutzes und der sozialen Nachhaltigkeit einbeziehen.

    Innovationen in der Wirtschaft bleiben auch in Zukunft ein entscheidender Faktor für gute und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in Thüringen.
    Ziel ist es, das Kompetenzprofil Thüringens im überregionalen Wettbewerb als attraktiver Standort für Investoren, Innovatoren und um die besten Köpfe zu schärfen und gezielt Alleinstellungsmerkmale herauszuarbeiten.
    Die Koalition will die Breitenwirkung der Aktivitäten noch erhöhen und vor allem den innovativen Mittelstand noch stärker einbeziehen. Dazu zählt auch die Neuorganisation der Beratungs- und Netzwerkinfrastruktur für Innovationen. Hier wollen wir insbesondere die Beratungen zu Förderprogrammen (EU, Bund, Land) und zu Kooperationsprojekten bündeln.
    Innovationsbündnisse und bestehende Netzwerke sollen weiterhin materiell und ideell unterstützt und verstärkt Anreize für mehr Forschung und Entwicklung an Unternehmen gesetzt werden.

    Gründungsförderung als Innovationsförderung

    Die Gründungsförderung soll technologie- und wissensbasierte Neugründungen einschließlich jener im Dienstleistungssektor im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang stärker positionieren.

    Der Zugang zum Unternehmertum soll als Teilhabechance gestärkt werden. Es sollen insbesondere auch solche sozialen Gruppen bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt werden, die derzeit noch besonderen Zugangsbarrieren oder Nachteilen ausgesetzt sind.

    Die Landesregierung wird zu einer ausreichenden Finanzierung von Gründungsvorhaben durch die Einführung neuer Förderinstrumente weiter beitragen. Durch die Einführung einer Gründerprämie sollen innovationsbasierte Gründungsvorhaben aus der Beschäftigung heraus stärker gefördert werden.

    Ebenso soll ein eigenes Thüringer Mikrokreditprogramm Gründerinnen und Gründern sowie jungen KMU den Zugang zum Kapitalmarkt sowie den Aufbau einer Kreditbiografie ermöglichen. Durch die Förderung der Beratung von KMU sollen die Nachteile, die aufgrund der kleinteiligen Struktur von KMU bestehen, überwunden werden.

    Dies geschieht einerseits durch die Unterstützung von Beratungsleistungen durch selbstständige Unternehmensberater für KMU. Andererseits werden Beratungs- und Vernetzungsprojekte für Gründerinnen und Gründer sowie KMU für bestimmte Zielgruppen bzw. Branchen gefördert. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx). Das ThEx soll künftig zu einer zentralen Kooperationsstelle Gründerinnen, Gründer und KMU in verschiedenen Branchen weiterentwickelt werden und weitere Vernetzung ermöglichen.

    Die Gründerzentren wird die Landesregierung bedarfsgerecht weiterentwickeln und das privatwirtschaftliche Engagement zur Begleitung und Bestärkung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern weiter unterstützen.

    Die Koalition wird einen besonderen Akzent bei der Förderung von Frauen als Unternehmerinnen setzen. Die Rahmenbedingungen der Gründungsförderung werden auf dieses Ziel hin überprüft und in geeigneter Weise gestaltet.

    Zur weiteren Stärkung der Innovationsförderung in Thüringen ist es nötig, zusätzliche private Mittel sowie Bundes- und EU-Mittel zu erschließen.
    Zudem wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, die Zahl der vom Bund mitfinanzierten Forschungseinrichtungen in Thüringen zu erhöhen.

    Nachhaltige Außenwirtschaftsstrategie

    Die positive wirtschaftliche Entwicklung der Thüringer Wirtschaft spiegelt sich auch im gestiegenen Engagement der Thüringer Unternehmen auf internationalen Märkten wider. Um diesen positiven Trend zu unterstützen, wird die Thüringer Landesregierung eine wirkungsvolle betriebliche Außenwirtschaftsförderung und Unterstützungsdienstleistungen anbieten.

    Die Außenwirtschaftskonzeption und „Thüringen International“ sind für Thüringen wichtige Elemente für die Außenwirtschaft. Ziel muss sein, die Exportquote weiter zu steigern und Unternehmen die Chancen neuer Auslandsmärkte näher zu bringen bzw. sie in ihren Außenwirtschaftsaktivitäten zu festigen.

    Partnerschaften mit Regionen sollen auch im wirtschaftlichen Interesse erschlossen werden. Davon profitieren die Partner und die Außenwirtschaftsaktivitäten wechselseitig. Die Verzahnung mit den Aktivitäten der Kammern und Kommunen wird forciert.

    Die Koalition wird sich im Dialog mit ihren Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in- und außerhalb Thüringens dafür einsetzen, die Externalisierung von sozialen und ökologischen Kosten der Wirtschaft in Thüringen zu minimieren.

    Wirtschaftspolitischen Dialog intensivieren

    Die Landesregierung wird Partner sowohl der Arbeitnehmer als auch der Unternehmen und deren jeweiliger Organisationen sein. Dialogformen wie der Wirtschafts- und Innovationsrat sowie bewährte Veranstaltungsformate, wie das Weimarer Wirtschaftsforum und die Betriebs- und Personalrätekonferenzen, werden fortgesetzt.

    Gemeinsam mit Kammern und Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie Kommunen werden Schlussfolgerungen aus der Tätigkeit des Wirtschafts- und Innovationsrates für eine zukunftsfähige landesweite Abstimmung über die Wirtschafts- und Innovationspolitik gezogen. Die Koalition wird die Besetzung des Wirtschafts- und Innovationsrates überprüfen.

    Dem Ziel einer dialogorientierten Wirtschaftspolitik entsprechend, wollen wir ein Clearingverfahren etablieren, bei dem alle mittelstandsrelevanten Vorhaben der Landesregierung frühzetig auf ihre Folgen für die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe untersucht werden.

    Das Standortmarketing wird fortgeführt, kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt. Der Fokus richtet sich neben Investoren, Multiplikatoren und Fachkräften auf die neuen Auslandsmärkte, die durch Delegationsreisen erschlossen werden. Darüber hinaus nutzen wir die Weltausstellung „Expo 2015“ in Mailand für eine Thüringenwoche im Deutschen Pavillon.

  • 2.8 Unternehmensförderung

     

    Die Koalition versteht eine vielfältige Investitionspolitik, die Modernisierung der Unternehmen, Forschung und Entwicklung sowie die Gewinnung bzw. Förderung von Fachkräften – einschließlich der entsprechenden Vernetzungsprozesse – als Schwerpunkte ihrer Förderpolitik.

    Auch will die Koalition kleine und mittelständische Unternehmen bei der Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, bei der Erschließung von Auslandsmärkten und bei der Unternehmensnachfolge unterstützen. Wir wollen die Unterstützung regionaler und nachhaltiger Kooperationen und Wertschöpfungskreisläufe intensivieren.

    Eine weitergehende Förderung von Ansätzen des regionalen und gemeinwohlorientierten Wirtschaftens wird die Landesregierung prüfen.

    Um den Aufholprozess der Thüringer Wirtschaft auch in den kommenden Jahren wirkungsvoll unterstützen zu können, werden sämtliche Instrumente der Wirtschaftsförderung, die teilweise mit Mitteln des Bundes oder der Strukturfonds EFRE und ESF finanziert werden, vollumfänglich mit Landesmitteln komplementär finanziert.

    Der Einsatz der EU-Mittel wird sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung sowie den ökologischen Zielen der Europäischen Union orientieren.

    Fördermittelverfahren

    Die Prozesse der Fördermittelvergabe und -prüfung werden auf Effizienz, Transparenz und Verwaltungsvereinfachung sowie hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Dimension überprüft. Zudem wird sich die Landesregierung bei der Thüringer Wirtschaftsförderung verstärkt an den Kriterien Guter Arbeit orientieren.

    Die Unternehmensförderung soll, soweit möglich und zulässig, schrittweise auf revolvierende Fonds umgestellt werden. Instrumente wie Zuschüsse (GRW, Thüringen Invest), zinsvergünstigte Darlehen (z. B. Thüringen Invest, Thüringen Dynamik) sowie Beteiligungskapital bleiben erhalten.

    Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bleibt das bedeutendste Instrument der Wirtschaftsförderung in Thüringen. Durch die Förderung wird direkt das Eigenkapital der Unternehmen gestärkt und damit ihre Investitions- und Innovationsfähigkeit verbessert.

    Die Darlehensfonds „Thüringen Dynamik“ und „Thüringen Kapital“ werden aus dem EFRE gestärkt. Zudem werden zwei neue Beteiligungskapitalfonds, „Thüringer Start-up Fonds“ sowie „Thüringer Wachstums- und Beteiligungsfonds“, aufgelegt, die aus dem EFRE kofinanziert werden.

    Neben Zuschüssen und Darlehen werden aufgrund sinkender Höchstfördersätze und abnehmender Zuschussmittel Bürgschaften als Wirtschaftsförderinstrument eine zunehmende Bedeutung erhalten. Um die entstehende Lücke bei den Finanzierungen abzusichern, wird die Landesregierung die Bürgschaftsinstrumente besser als bisher nutzen und den bisherigen Bürgschaftsrahmen fortschreiben.

    Der Konsolidierungsfonds als bewährtes und flexibles Hilfsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen mit krisenbedingten Liquiditätsproblemen wird in seinem bisherigen Umfang fortgeführt.

    Wirtschaftliche Rahmenbedingungen gestalten

    Die Koalition will nachhaltig in die Infrastruktur für das 21. Jahrhundert investieren und die Digitalisierung der Unternehmen befördern. Auch deshalb unterstützen wir den Breitbandausbau. Ziel ist es, bis 2020 eine flächendeckend bedarfsgerechte Versorgung mit Breitbandanschlüssen für alle Haushalte und Unternehmen zu erreichen.

    Außerdem wird der Anbindung wichtiger Thüringer Wirtschaftsregionen an das Autobahnnetz mit leistungsfähigen Straßenverbindungen hohe Priorität eingeräumt.

    Die begonnenen Projekte der Großflächeninitiative werden weiter fortgesetzt, darüber hinaus werden keine weiteren Projekte begonnen und keine weiteren Flächen angekauft.

    Im Rahmen der „Thüringer Innovationsstrategie“ sind die Förderinstrumente für Forschung und Innovation auf die identifizierten Spezialisierungsfelder und das entsprechende Querschnittsziel ausgerichtet, um die erarbeiteten strategischen Ziele zu erreichen. Die finanzielle Förderung für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren (beispielsweise ThIMO, ThZM, Batterietechnikum) wird fortgesetzt.

    Eine vertiefte Kooperation der Thüringer Unternehmen mit den Bildungs- und Forschungseinrichtungen des Landes zur Stärkung ihrer Innovationskraft wird angestrebt.

    Zudem unterstützt die Koalition weitere außeruniversitäre bzw. wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen bei der Überführung in eine Bund-Länder-Finanzierung. Dabei werden die erforderlichen Landesmittel bei Nutzung der Europäischen Strukturfonds bereitgestellt.

    Wir wollen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Wissenschaftspolitik enger miteinander verzahnen. So soll auch das Verständnis für wirtschaftliches Handeln und gesellschaftliche Verantwortungsübernahme in Schule und Studium verankert werden.

  • 2.9 Tourismus

     

    Der Tourismus in Thüringen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, dessen Bedeutung in den kommenden Jahren noch zunehmen soll. Es gilt, insbesondere die Potenziale unserer Tourismusregionen Eichsfeld, Hainich, Harz, Kyffhäuser, Rhön, Thüringer Wald/Rennsteig, Thüringer Schiefergebirge/Saaleregion und Vogtland sowie der Thüringer Städtekette in Zukunft noch stärker auszuschöpfen und einheitliche und hochwertige Qualitätsstandards zu erzielen.

    Deshalb muss die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle des Thüringer Tourismus mit ihrem Kompetenzzentrum und angeschlossenem Beratungsnetzwerk zur Entwicklung kleiner und mittlerer touristischer Unternehmen erhalten bleiben. Die TTG behält weiterhin die Federführung zur Ausgestaltung der touristischen Angebote sowie des nationalen und internationalen touristischen Profils für den Freistaat Thüringen.

    Sie soll touristische Wertschöpfungsketten entwickeln, neue Produkte erproben und bei Erfolg implementieren, sowie die regionale und überregionale Vermarktung auf den Prüfstand stellen. Barrierefreie und generationenspezifische Angebote sollen verstärkt werden.

    Neue touristische Förder- und Infrastrukturprojekte werden wir auf ihre Nachhaltigkeit hin überprüfen. Der naturnahe Tourismus soll stärker mit dem Städtetourismus verbunden werden. Die im Tourismus liegenden Potenziale der Kulturwirtschaft sollen stärker nutzbar gemacht und der Kulturtourismus weiterentwickelt werden. In gleichem Sinne soll der Gesundheits-, Rehabilitations- und Wellnessbereich gemeinsam mit den Unternehmen der Gesundheitswirtschaft an Bedeutung gewinnen.

    Aktiven Touristinnen und Touristen möchten wir ein ausgebautes Wegenetz anbieten, das mit ÖPNV-Anschlüssen gut verbunden ist. Dem Auf- und Ausbau der touristischen Infrastruktur im Bereich des Rad- und Wassertourismus wollen die Parteien verstärkte Aufmerksamkeit widmen. Es wird ein Masterplan für die Entwicklung und Pflege des Wanderwegenetzes in Thüringen aufgestellt. Die Koalitionspartner einigen sich darauf, den Rad- und Fußwanderweg entlang des Grünen Bandes unter Berücksichtigung lokaler Erinnerungsorte auszubauen und einen Thüringer Urwaldpfad zu entwickeln.

    Die ganzheitliche Vermarktung des Tourismusstandortes Thüringen sowie der regionalen Destinationen soll verbessert werden, um die Zahl der Übernachtungsgäste und Tagestouristen zu erhöhen.

    Initiativen zur Qualifizierung der touristischen Fachkräfte wird die Koalition unterstützen und insbesondere auf Klima-und Naturschutzaspekte achten.

    Die Landesregierung wird die wirtschaftlichen und touristischen Potenziale der Lutherstätten bestmöglich nutzen und gemeinsam mit der Stadt Eisenach anlässlich des Lutherjahres und des 117. Deutschen Wandertages einen Masterplan „Eisenach 2017“ erstellen und in gemeinsamer Verantwortung auch die damit verbundenen Ausgaben umsetzen.

    Die Landesregierung wird die Rennsteigregion mit dem Zentrum Oberhof durch ein touristisches Gesamtkonzept umrahmen, das sich an wirtschaftlichen, barrierefreien und ökologischen Zielvorgaben orientiert. Die touristische Infrastruktur wird so ausgebaut, dass die Angebote ganzjährig für Touristen attraktiv werden.

    Der Bau der Arena in Erfurt wird wie geplant vollzogen. Die Koalition unterstützt die Bewerbung der Messe Erfurt als Betreiber der Multifunktionsarena in Erfurt und des Tagungszentrums ICE City.
    Mit der Inbetriebnahme des ICE-Knotens Erfurt 2015/17 verändert sich die Erreichbarkeit Thüringens beträchtlich. Die Steuerung dieses Prozesses durch die Landesregierung wird weitergeführt.

    Die Landesregierung unterstützt notwendige Investitionen in der Messe Erfurt und prüft darüber hinaus die Erweiterung der Kapazitäten durch zusätzliche Gebäude am Messestandort.

  • 2.10 Öffentliche Daseinsvorsorge / Landesbeteiligungen / Sparkassen / Landesbank

     

    Die Koalition hält die Sicherung und den Ausbau öffentlicher Daseinsvorsorge überall für notwendig, wo sie zur Gemeinwohlorientierung und Gewährleistung von sozialer Infrastruktur beiträgt.

    Thüringen wird deshalb keine Regelungen unterstützen, die darauf abzielen, den wirtschaftlichen Handlungsspielraum von öffentlichen Unternehmen oder Genossenschaften einzuschränken. Genossenschaften und andere Formen des solidarischen Wirtschaftens sollen künftig stärker an öffentlichen Förderprogrammen partizipieren können. Entsprechende Beratungsangebote für sie werden gestärkt, rechtliche Hemmnisse abgebaut und Finanzierungsmöglichkeiten verbessert.

    Das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen sowie Genossenschaftsbanken sind tragende Säulen der bundesdeutschen Bankenlandschaft. Die Koalitionspartner unterstützen diejenigen Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung dieser – für kleine und mittlere Unternehmen unverzichtbaren – Kreditunternehmen beitragen.

    Die Thüringer Aufbaubank ist das zentrale Förderinstitut des Landes.

    Die Beteiligung des Landes an der Hessisch-Thüringischen Landesbank (Helaba) wird aufrechterhalten. Die Möglichkeiten stärkerer Zusammenarbeit zwischen beiden Banken für die Thüringer Wirtschaft werden wir prüfen.

    Die Landesentwicklungsgesellschaft ist Partner des Thüringer Wirtschaftsministeriums und bietet Dienstleistungen an, die im Besonderen Standortentwicklung, Immobilienmarketing, Stadt- und Regionalentwicklung sowie Investorenbetreuung und Förderberatung betreffen. Sie betreut im Auftrag der Landesregierung „Thüringen international“, die Initiativen zur Fachkräftegewinnung sowie das Welcome Center. Sie wird hinsichtlich ihrer Effektivität überprüft.

    Die Tätigkeit der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) wird hinsichtlich Effizienz und Organisation überprüft.

    Die Koalition will die strategische Steuerung der Landesbeteiligungen durch den Haushaltsgesetzgeber verbessern und die Umsetzung der Public-Corporate-Governance-Regelungen stärker kontrollieren. Die Transparenzregeln werden deutlich verschärft.

    Die Landesregierung unterstützt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen. Bei Unternehmen, an denen das Land als Anteilseigner beteiligt ist, wird bei eigenen Vorschlägen bzw. der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder im Auftrag des Landes für eine ausgeglichene Geschlechterquotierung von Frauen und Männern Sorge getragen.

    Die Stiftungen, an denen das Land beteiligt ist, sollen im Hinblick auf ihre Effizienz und Effektivität überprüft werden.

  • 2.11 TTIP / CETA

     

    Wir werden auf Bundesebene dafür eintreten, dass bei den Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) die in Deutschland erreichten Standards des Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitsschutzes sowie der Arbeitsrechtsstandards und der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht preisgegeben werden. Eine Parallelgerichtsbarkeit, z.B. durch Schiedsgerichte, lehnen wir ab und wollen darauf hinwirken, dass diese Grundsätze auch für Verhandlungen zu anderen Freihandelsabkommen, wie z.B. CETA, zugrunde gelegt werden.

    Alternative Wachstumsindikatoren

    Die Koalition will – in Anerkennung unterschiedlicher Positionen – prüfen, wie in die Wirtschaftsberichterstattung des Landes auch andere Indikatorensysteme, z.B. der Regionale Wohlfahrtsindex (RWI), aufgenommen werden können. Über die Ergebnisse der Prüfung wird in geeigneter Weise informiert, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen.
    Dazu soll ein alternativer Index erarbeitet werden, um eine öffentliche Debatte über notwendige Indikatoren gesellschaftlicher Berichterstattung und die Aussagekraft des BIP zu ermöglichen und am konkreten Modell weitere Schritte zu prüfen.

  • 2.12 Arbeitsmarktpolitik

     

    Wir erleben derzeit einen Wandel der Arbeitswelt, der für Menschen vielfältige neue Herausforderungen hervorbringt. Thüringen soll Vorbildland für Gute Arbeit und soziale Arbeitsmarktpolitik werden. Die Durchsetzung von Guter Arbeit und fairen Löhnen hat sich als Produktivkraft erwiesen. Der Thüringer Arbeitsmarkt ist robust.

    Für eine weitere positive Entwicklung auf dem Thüringer Arbeitsmarkt muss darüber hinaus die Tarifbindung ausgebaut und betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden, um damit das Lohngefüge anzuheben. Die Koalition will deshalb:

    • die sozialpartnerschaftlichen Beziehungen weiter unterstützen und ausgehend von den Erfolgen der konzertierten Aktion auch gemeinsam mit den Sozialpartnern über neue Wege des Dialogs zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite nachdenken,
    • die persönliche und fachliche Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken,
    • eine Kultur der Integration von verschiedenen Arbeitnehmergruppen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt weiterentwickeln,
    • den demografischen Umbruch auf dem Arbeitsmarkt als Chance und arbeitspolitischen Katalysator begreifen,
    • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausbauen und dabei auch Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Unterstützung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger schaffen.

    Die zukünftige Landesregierung unterstützt alle Maßnahmen, die auf eine Modernisierung und Humanisierung der Arbeitskulturen hinauslaufen. Gute Arbeit und Fachkräftesicherung, selbstbewusste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie wettbewerbsstarke Unternehmen sind für uns keine Gegensätze, sondern bedingen einander.

  • 2.13 Gute Arbeit und gerechte Löhne

     

    Die Koalition wird die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sich der in der europäischen Finanz- und Wirtschaftskrise als robust erwiesene Thüringer Arbeitsmarkt weiterhin positiv entwickeln kann.

    Dabei wollen die Koalitionspartner Wert darauf legen, gemeinsam mit den Tarif- und Sozialpartnern gute und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu entwickeln und den Umfang prekärer Arbeitsverhältnisse, insbesondere bei Werkverträgen, Leiharbeit, geringfügiger Beschäftigung sowie sachgrundloser Befristung zurückzudrängen und die öffentliche Förderung daran und an den Kriterien Guter Arbeit auszurichten.

    Leiharbeit ist ein zeitlich begrenztes Instrument zur Überbrückung großer Auftragsschwankungen in Unternehmen. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass in Leiharbeit Beschäftigte mit den Stammbelegschaften weitestgehend gleichgestellt werden. Entsprechend tritt sie für gleiche Löhne und einen Weiterbildungs- und Qualifizierungsanspruch ein.

    Die positive Entwicklung der Beschäftigung in Thüringen und die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften soll genutzt werden, um Menschen mit geringer Qualifizierung in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

    Ebenso liegt in der richtigen Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik ein wichtiges Instrument zur Frauenförderung und Geschlechtergleichstellung und der Durchsetzung von Equal Pay. Die positive Entwicklung der Beschäftigungsquote von Frauen soll weiter unterstützt werden. Gemeinsam mit Kammern und Verbänden sowie den Gewerkschaften soll eine Strategie zur Frauenförderung, Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Lebens- und Arbeitswelt erarbeitet werden.

    Die Koalition strebt an, die flächendeckende Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes und die Durchsetzung von Bedingungen Guter Arbeit durch Erhöhung der Prüfdichte und weitere geeignete Maßnahmen bei Land und Bund, zum Beispiel durch die Einrichtung einer Mindestlohnhotline, zu unterstützen.

    Gemeinsam mit Sozialpartnern und Sozialversicherungen werden wir in einen Dialog zu den betrieblichen Handlungsfeldern alternde Belegschaften, gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen, Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit in den Belegschaften treten.
    Die Koalition unterstützt Vorstöße im Bundesrat bezüglich der Verabschiedung einer Anti-Stress-Verordnung. Eine weitere Absenkung der Kontrolldichte auch im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz soll vermieden werden.

    Die Sonn- und Feiertagsarbeit soll auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Der Thüringer Kriterienkatalog wird bei Bedarf im Dialog mit den Sozialpartnern angepasst.

    Wir sprechen uns dafür aus, dass Standards Guter Arbeit auch für Praktika gelten sollen. Hierfür soll eine Richtlinie für ein faires Praktikum erarbeitet und in der Landesverwaltung umgesetzt werden.

  • 2.14 Gute Ausbildung

     

    Eine gute Ausbildung ist die beste Voraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein. Auf lange Sicht treffen Thüringer Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber auf ein auswahlfähiges Angebot, so dass bereits aktuell zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Ungeachtet dessen ist die Situation nach wie vor gekennzeichnet von überdurchschnittlich hohen Vertragslösungsquoten und einer Vielzahl junger Menschen, die bislang keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

    Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zum Modell des dualen Systems in der Berufsausbildung und will zusammen mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren die Rahmenbedingungen für die berufliche Ausbildung und deren Qualität in Thüringen weiter verbessern. Der Fortbestand traditioneller Ausbildungsberufe in Thüringen ist zu sichern.

    Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Thüringen sind sowohl akademische als auch berufliche Ausbildungen erforderlich.

    Wir wollen auf der Basis einer weiterentwickelten Landesstrategie zur Berufsorientierung die Zusammenarbeit aller Schularten mit der Agentur für Arbeit, Bildungsträgern und Unternehmen, Hochschulen und den berufsbildenden Schulen die Berufsorientierung an Thüringer Schulen stärken. Die Landesregierung wird hierfür Mittel der europäischen Union einsetzen.

    Wir werden die Berufsorientierung stärker auf das konkrete betriebliche Ausbildungsplatzangebot, auf die Potenziale von MINT (mathematische / ingenieurwissenschaftliche / naturwissenschaftliche / technische Berufsfelder) – sowie auf sozial-pflegerische Berufe als auch auf individuelle Förderketten für benachteiligte Jugendliche ausrichten.

    Zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen bei der Integration in Ausbildung und Beruf werden wir ergänzend zur Förderung der Bundesagentur für Arbeit und des Landes die Kooperation mit der Jugendhilfe stärken. Zu diesem Zweck erhält der gemeinsam vom Land und den freien Trägern der Wohlfahrtspflege getragene Verein Jugendberufshilfe Thüringen eine auskömmliche Förderung durch das für Jugend zuständige Ministerium, um seine satzungsgemäßen Aufgaben zu sichern.

    Wir werden uns gegenüber der Regionaldirektion (RD SAT) dafür einsetzen, dass die Berufseinstiegsbegleitung der Bundesagentur für Arbeit flächendeckend an allen allgemeinbildenden Schulen für Jugendliche mit zu erwartenden Übergangsschwierigkeiten angeboten und die Kofinanzierung durch das Land sichergestellt wird.

    Die Einrichtung der Jugendberufsagenturen durch den Bund werden wir konstruktiv begleiten.

    Für eine Landesstrategie für „Gute Ausbildung“ wird die Koalition mit den Institutionen und Akteuren der Thüringer Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Kommunen, der Regionaldirektion (RD SAT) und Arbeitsmarktdienstleistern zusammenarbeiten.

    Die Koalition strebt die Einführung eines kostengünstigen Azubitickets für den öffentlichen Nahverkehr an. Hierzu soll ein Dialog mit Vertretern des öffentlichen Nahverkehrs, den Kommunen, den Kammern und den Unternehmen angestoßen werden. Die Federführung übernimmt das für Verkehrsfragen zuständige Ressort. Die Richtlinie zur Kostenerstattung für Berufsschüler für die Fahrt- und Unterbringungskosten wird kurzfristig überarbeitet, besser beworben und angepasst.

    Wir unterstützen die Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei ihrer Arbeit als Interessenvertretung der Auszubildenden in den Unternehmen. Demokratie- und Mitbestimmungsprojekte vor allem an Berufsschulen werden durch die Landesregierung unterstützt.

    Aufgrund des demografischen Wandels ist eine zukunftsfähige Berufsschulnetzplanung unerlässlich. Eine Grundlage für diesen Prozess bilden die mit den kommunalen Spitzenverbänden beschlossenen Eckwerte für ein zukünftiges Berufsschulnetz. Gemeinsam mit den Kommunen und den für Berufsausbildung zuständigen Stellen sollen nachhaltige Vorgaben für die Berufsschulnetzplanung in Thüringen besprochen und verbindlich geregelt werden.

    Wir wollen die soziale Absicherung von jungen Menschen in der Ausbildung verbessern und zu diesem Zweck entsprechende Initiativen im Bundesrat unterstützen.

  • 2.15 Landesarbeitsmarktprogramm

     

    Die Koalition wird das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“ im bisherigen Umfang fortsetzen. Die Landesregierung wird die bestehenden Instrumente im Hinblick auf einen noch zielgenaueren Mitteleinsatz fortlaufend überprüfen und verstärkt auf die Passgenauigkeit der Angebote der jeweiligen Träger für die einzelnen Programme achten.

    Erfahrungen und Auswertungen hinsichtlich des Förderbedarfs und der langfristigen Integrationserfolge der auslaufenden Bundesprogramme Bürgerarbeit und Beschäftigungspakte „50plus“ sollten genutzt werden, um die Programme auf Landesebene zu initiieren.

    Im Rahmen einer Evaluation sollen folgende Elemente, unter Nutzung entsprechender Kofinanzierungsmittel, als ergänzende Gegenstände des Landesarbeitsmarktprogramms geprüft werden:

    • ein Förderinstrument „Ausstiegszeit gleich Einstiegszeit“, mit dem der Generationswechsel in Thüringer KMU unterstützt und altersbedingt ausscheidenden Beschäftigten ausgebildete Nachwuchskräfte bzw. Auszubildende oder adäquat zu qualifizierende Arbeitslose aller Altersgruppen nachfolgen,
    • ein Förderinstrument „Budget für Arbeit“ zugunsten der besseren Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen.

    2.16 Öffentlich geförderte und gemeinwohlorientierte Beschäftigung

    Die Koalition will Langzeitarbeitslosen und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen aktiv Möglichkeiten der Teilhabe am Erwerbsleben erschließen. Daher setzen wir uns auf Bundes- und Landesebene für einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt ein.

    Durch Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung wollen wir nicht nur mehr Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integrieren, sondern auch gemeinwohlorientierte Beschäftigungsmöglichkeiten fördern, die wichtige Aufgaben sozialer Infrastruktur ergänzen oder wahrnehmen.

    Zu diesem Zweck werden wir Initiativen der Länder und des Bundes zum Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) unterstützen, eigene initiieren und mit der Bundesregierung (BMAS) Verhandlungen für ein Thüringer PAT-Modellprojekt führen. Wir werden darüber hinaus Modellprojekte und Förderprogramme des BMAS und der Bundesagentur für Arbeit zielgerichtet nutzen, um einen Einstieg in Öffentlich geförderte Beschäftigung zu erreichen, ohne andere Förderinstrumente des Landesarbeitsmarktprogramms zu schmälern.

    Die zu schaffenden Beschäftigungsmöglichkeiten sollen nach den Erfahrungen mit der Bürgerarbeit längerfristig, existenzsichernd und freiwillig sein und dabei insbesondere ältere Langzeitarbeitslose einbeziehen.

    Ferner will die Koalition durch verbesserte Förderbedingungen die wirtschaftliche Lage von Integrationsbetrieben stabilisieren. Sie sind für viele Menschen mit Behinderungen Brücke in den allgemeinen Arbeitsmarkt, ihrem Ausbau stehen viele Hürden entgegen.

  • 2.17 Fachkräftesicherung

     

    Unter Einbeziehung der einschlägigen Akteure von Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden soll eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema Fachkräftesicherung und Ausbildung eingerichtet werden, an der die für Wirtschaft, Arbeit, Soziales, Innen und Kultus zuständigen Ressorts hochrangig beteiligt sind.

    Es ist notwendig, die Willkommenskultur zu verbessern, um mehr Internationalität für Thüringen und den Arbeitsmarkt zu erreichen.

    Die Landesregierung wird zusammen mit den Sozialpartnern die Konzepte des bisherigen Aktionsprogramms „Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ fortentwickeln. Dafür ist ein neuer Pakt mit Anpassung an gewandelte Rahmenbedingungen und neue Herausforderungen und mit neuen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten notwendig.

    Die Koalition wird regionale und branchenspezifische Fachkräftebündnisse bei ihren Bestrebungen zu Qualifizierung und Weiterbildung sowie bei Anwerbung und Halten von Fachkräften unterstützen und auf die Reduzierung der Zahl junger Menschen in sogenannten Übergangssystemen hinwirken.

    Wir werden die Weiterbildungs-, Umschulungs- und Nachqualifizierungsmöglichkeiten für Berufstätige sowie Erwerbslose verbessern und den Ausbau von berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildungsangeboten anstreben.
    Zusammenarbeit mit Bundesagentur, Regionaldirektion und Jobcentern
    Die Koalition strebt eine intensive Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen sowie den Jobcentern an und wird sich im Einvernehmen mit diesen für folgende Inhalte einsetzen:

    • eine auskömmliche Finanzierung der Verwaltungskosten der Umsetzungsträger des SGB II durch den Bund,
    • die Stabilisierung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik und Eingliederung in den Rechtskreisen des SGB III und SGB II mindestens auf dem Niveau von 2014,
    • die Unterstützung von Nichtleistungsempfängern im Rechtskreis des SGB III,
    • die finanzielle Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Arbeitsagenturen und Jobcenter vor Ort an Förderinstrumenten der Landesarbeitsmarktpolitik.
  • 2.18 Vergabe- und Tariftreuegesetz

     

    Thüringen wird höchste Standards an die Transparenzregelungen im Bereich der Vergabe und Beschaffung anlegen.

    Die Landesregierung wird das Thüringer Vergabegesetz behutsam im Hinblick auf seine Evaluation im Jahre 2016 weiterentwickeln. Das Vergabegesetz soll hinsichtlich seiner praktischen Bedeutung für die Thüringer Unternehmen sowie die Zweckmäßigkeit bei der Zielerreichung evaluiert werden. Auf dieser Grundlage sollen gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden, mit denen die Intentionen des Gesetzes besser erreicht werden – ohne die Unternehmen stärker zu belasten. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, wie die Gültigkeit der ILO-Kernarbeitsnormen weiter als die bisherige Soll-Regelung gefasst werden kann.

    Gemeinsam mit den Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sollen geeignete Anpassungsregelungen für KMU und Handwerksbetriebe gefunden und umgesetzt werden.

    Das Thüringer Vergabegesetz soll hinsichtlich des ÖPNV dahingehend geändert werden, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens das in Thüringen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag vorgesehene Entgelt, welches mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbart wurde, zahlen.